Goethes Begriff der Menschenwürde und sein Beitrag zum Grundgesetz

 Die Idee der Menschenwürde hat nach dem Zweiten Weltkrieg im Rechtsdenken eine Konjunktur erlebt. Das Grundgesetz hat diese Würde erstmals an die erste Stelle einer Verfassung gesetzt. Es herrscht jedoch über die Herkunft dieser Idee keine Einigkeit. Der Vortrag zeigt, wie die moderne Idee der Menschenwürde entscheidend durch Goethe geprägt wurde, mit dessen Werk die Gesetzgeber vertraut waren. Goethe entwickelte ein eigenes, freiheitliches und organisches Konzept, das sich stark von den Begriffen anderer Denker wie Kant unterscheidet. Der Vortrag verfolgt die Entfaltung der Idee der Menschenwürde von der Bibel und Cicero bis zu Goethe, der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte, der Arbeit am Grundgesetz und den Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts, um die Neuartigkeit des Goetheschen Konzepts aufzuzeigen.

Prof. Dr. Jeremy Adler ist Senior Research Fellow am King’s College London und Mitglied der Deutschen Akademie für Sprache und Dichtung sowie Mitglied des wissenschaftlichen Beirats des Freien Deutschen Hochstifts.

Daten der Veranstaltung

Referent/in Jeremy Adler
Veranstaltungsort Arkadensaal
Termin 19.11.2020
von 19:00 Uhr bis 21:00 Uhr
max. Teilnehmerzahl 40
Veranstaltungskosten Die Veranstaltung ist kostenlos. (Mitglieder)
  4,00 € (Gäste)
Kontakt Frau Frank
E-Mail anmeldung@goethehaus-frankfurt.de
Telefon: 069 / 13880-0

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